Gerhard Wagner hat ein hervorragendes Referat über Rechtsmittel geschrie-ben und gehalten. Er hat die juristische Sicht dargestellt und kompetent kom-mentiert. Darüber hinaus hat er das ökonomische Modell von Shavell zur Er-klärung der Wirkungsweise von Rechtsmitteln vorgestellt und mit den juristi-schen Aussagen verknüpft. Schließlich hat er die kritischen Punkte dieses Modells formuliert und Vorschläge zur Verbesserung des Modells gemacht. Und das alles in perfekter Art und Weise. Dem Korreferenten verbleibt daher nur die Aufgabe, einige Ergänzungen und Erweiterungen vorzunehmen.
Ich werde im folgenden auf drei Gesichtspunkte eingehen:
1. Die Definition von Rechtsmitteln und die Unterscheidung von Rechtsbehel-fen allgemein und Rechtsmitteln im besonderen aus juristischer Sicht kurz ansprechen.
2. Annahmen und Konsequenzen des von Wagner diskutierten ökonomischen Modells erörtern und eine Erweiterung und Ergänzung vornehmen.
3. Einige sehr kurze Anmerkungen zu Hierarchiemodellen im allgemeinen vornehmen, um zu zeigen, dass man auch für den Bereich der Rechtsmittel und den hierarchischen Aufbau des Instanzenweges hieraus etwas lernen kann.