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AUTHOR:
Klaus Heine and Karl-Heinz Schild
TITLE:
Ökonomische Bewertung von Kündigungsschutzregeln
SUGGESTED CITATION:
Klaus Heine and Karl-Heinz Schild
(2004)
"Ökonomische Bewertung von Kündigungsschutzregeln",
German Working Papers in Law and Economics:
Vol. 2004:
Article 23.
http://www.bepress.com/gwp/default/vol2004/iss1/art23
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ABSTRACT:
Um die Probleme des deutschen Arbeitsmarktes zu lösen, wird immer
wieder eine Flexibilisierung des Arbeitsmarktes gefordert. Dahinter steckt
meist die Idee, das „(Flächen-) Tarifkartell“ von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden
aufzubrechen und die Lohnverhandlungen vermehrt
auf betrieblicher Ebene anzusiedeln, so dass es zu einer stärker produktivitätsorientierten
Lohnpolitik kommt. Unter der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes
ist aber nicht nur eine Reform des Lohnverhandlungsprozesses
zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern zu verstehen, sondern
auch eine Veränderung beziehungsweise Lockerung der rechtlichen Regelungen,
die das Arbeitsverhältnis betreffen. Konkret geht es in dieser Diskussion
meist um eine Lockerung des Kündigungsschutzes, damit sich
Unternehmen bei sich verschlechternder geschäftlicher Situation durch
eine Reduktion der Lohnkosten besser an die Marktbedingungen anpassen
können.
Es gibt natürlich gute Gründe für einen gesetzlichen Kündigungsschutz.
Aus ökonomischer Sicht lässt sich beispielsweise argumentieren, dass Arbeitnehmer
nur zur Bildung von betriebsspezifischem Humankapital bereit
sein werden, wenn sie vor der Erpressung (Hold-up) der Quasirente durch
Drohung mit Entlassung durch den Arbeitgeber hinreichend geschützt
werden. Diese grundsätzliche Rechtfertigung des Kündigungsschutzes
sagt freilich wenig darüber aus, ob der derzeitige Kündigungsschutz in
Deutschland ökonomisch effizient gestaltet ist. Die Vermutung ist vielmehr,
dass er zu hoch ist, also ein Schutzniveau erreicht hat, bei dem die
negativen Effekte des Kündigungsschutzes die positiven Wirkungen übersteigen.
Ein Vorschlag zur Flexibilisierung des Kündigungsschutzes, der in
jüngster Zeit vermehrt in die Diskussion eingebracht worden ist, ist das
sogenannte „Optionsmodell“ des Kündigungsschutzes. Nach Vorstellung
eines Gesetzesvorschlags der CDU/CSU-Fraktion des deutschen Bundestages
aus dem Sommer 2003 und des Sachverständigenrates zur Begutachtung
der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem Jahregutachten
für das Jahr 2003/04 sollte es Arbeitnehmern möglich sein, ihren gesetzlich
garantierten Kündigungsschutz abzubedingen. Im Gegenzug sollten
Arbeitnehmer eine Prämie auf ihren Lohn erhalten oder eine entsprechende
Abfindung im Falle der Kündigung. Von einer solchen Änderung des Kündigungsschutzes
verspricht man sich, dass Unternehmen zusätzliche Arbeitsplätze Arbeitnehmern anbieten, die bereit sind, auf den Kündigungsschutz
zu verzichten.
Die Fragen, die sich unmittelbar stellen sind: Welchen Wert hat das
Kündigungsschutzrecht, das ein Arbeitnehmer aufgibt? Und führen die
derzeit zur Ermittlung von Abfindungen angewendeten Verfahren zu ökonomisch
sinnvollen Größenordnungen von Abfindungen? Ganz praktisch
muss ja ein Geldbetrag zwischen Unternehmen und Arbeitnehmer festgelegt
werden, den der Arbeitnehmer für die Abtretung seines Kündigungsschutzes
erhält. Hierfür hat der Sachverständigenrat eine Beispielrechnung
angestellt, in die als Parameter das Gehalt, die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit,
die Entlassungswahrscheinlichkeit und die Praxis der Arbeitsgerichte
eingeht. Man kann dieses Vorgehen im Prinzip als eine Kapitalwertrechnung
bezeichnen, in der der Arbeitgeber bestimmt, wann es
für ihn günstiger ist, dem Arbeitnehmer den Kündigungsschutz abzukaufen
und wann es günstiger ist, die erwartbaren Kündigungskosten zu tragen.
Hier soll jedoch ein anderer Weg zur Bestimmung des Wertes von Kündigungsschutzregeln
eingeschlagen werden. Und zwar soll das Problem
mit Hilfe der Realoptionspreistheorie untersucht werden. Die Realoptionspreistheorie
überträgt den Ansatz der Optionspreistheorie aus dem Bereich
der Finanzwelt auf die Realgütersphäre. Allgemein versucht der Optionspreisansatz
dabei den mit Handlungsspielräumen verbundenen Flexibilitäten
einen Wert beizumessen, was mit dem Ansatz der Kapitalwertrechnung
nicht möglich ist. Die Realoptionspreistheorie entwickelt dabei ein nichtdeterministisches
Kalkül für Investitionsentscheidungen unter Unsicherheit.
Im Folgenden werden zunächst die arbeitsrechtlichen Vorschläge der
CDU/CSU-Fraktion beziehungsweise die Vorschläge des
Sachverständigenrates dargestellt (Abschnitt B) und das darin enthaltene
Optionskalkül herausgearbeitet (Abschnitt C). Anschließend soll anhand
einiger modelltheoretischer Überlegungen etwas genauer untersucht
werden, welche Parameter der Arbeitsbeziehung besonders sensitiv in
Hinblick auf den Optionswert des Kündigungsschutzes sind (Abschnitt D).
Schließlich werden einige wirtschafts- und rechtspolitische Folgerungen
zur Gestaltung des Kündigungsschutzes aus Sicht der
Realoptionspreistheorie gezogen (Abschnitt E). Die Ausführungen
beziehen sich größtenteils auf die deutsche Diskussion um eine Reformierung des Kündigungsschutzes, dennoch sind die Aussagen, die
mittels der Realoptionspreistheorie gemacht werden, auf das Problem des
Kündigungsschutzes allgemein anwendbar.
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