Hanns Prüttings „Nutzen und Schaden der ZPO-Gesetzgebung“ fasst die Bemü-hungen zu einer ökonomischen Evaluation der vielen Maßnahmen zur Reform des Zivilprozesses im Jahr 2002 zusammen. Eine befriedigende Evaluation muss dabei zunächst die ökonomischen Zielgrößen benennen, die durch das Maßnah-menbündel in höherem Maß erreicht werden sollen. Dies erfordert einen norma-tiv-theoretischen Zugang. Ein positiv-theoretischer Zugang wird darüber hinaus notwendig, um Verhaltensänderungen, die von der Reform ausgelöst werden, interpretieren zu können. Schließlich sollte eine Evaluation bestimmte Anforde-rungen an die empirische Methodik erfüllen, damit überhaupt von gemessenen Verhaltensänderungen auf die Effektivität der Maßnahmen zurückgeschlossen werden kann.
Wie die drei Elemente einer befriedigenden Evaluation – die normativ-theoretische Fundierung, die positiv-theoretische Fundierung sowie die empiri-sche Methodik – bei der Evaluation der ZPO-Gesetzgebung berücksichtigt wer-den könnten, soll im Folgenden umrissen werden. Als Ergebnis lässt sich vor-wegnehmen: Die Studie, die Hanns Prütting zusammenfasst, lässt sich nicht als eine Evaluationsstudie im ökonomischen Sinn auffassen.