 |









|
Or search all bepress web pages:
|
|
We welcome your feedback. Please
email your suggestions and ideas to us.
|
|
|
|
 |
|
|
|
|
|
|
 |
 |
 |
|
AUTHOR:
Dieter Schmidtchen
TITLE:
Mehr Markt im Hochschulbereich: Zur Effizienz und Gerechtigkeit von Studiengebühren
SUGGESTED CITATION:
Dieter Schmidtchen
(2005)
"Mehr Markt im Hochschulbereich: Zur Effizienz und Gerechtigkeit von Studiengebühren",
German Working Papers in Law and Economics:
Vol. 2005:
Article 4.
http://www.bepress.com/gwp/default/vol2005/iss1/art4
|
|
 |
|
|
ABSTRACT:
Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen: Das im Hochschulrahmengesetz
enthaltene Verbot, bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluß Studiengebühren zu
erheben, ist nichtig. Damit ist in Deutschland die Bahn frei für die Einführung von
Studiengebühren.
Aber sollten die Bundesländer, die in ihren Hochschulgesetzen die Erhebung von
Studiengebühren vorgesehen haben, von diesem Recht auch Gebrauch machen? Für
viele Studierende, für die Gewerkschaften, für zahlreiche Politiker, Publizisten und
Wissenschaftler ist die Antwort klar: Studiengebühren sind vom Teufel; sie sind „unsozial“,
ungerecht, bewirken, daß „Bildung nur für die Reichen“ da ist. Bei nüchterner Betrachtung
zeigt sich jedoch ein anderes Bild: Nicht die Einführung von Studiengebühren
ist „unsozial“ und ungerecht, sondern die Ermöglichung eines Studiums zum Nulltarif.
Finanzwissenschaftlich orientierte Analysen lassen vermuten, daß die gegenwärtige
Finanzierungspraxis des Hochschulwesens regressive Verteilungseffekte auslöst. Zum
einen profitieren von der öffentlichen Finanzierung jene Personen besonders, die vergleichsweise
hohe Lebenseinkommen beziehen – nämlich die Hochschulabsolventen.
Zum anderen scheint die öffentliche Finanzierung Angehörige aus höheren Einkommensschichten
besonders zu begünstigen, denn jene sind nicht nur an den
Universitäten überrepräsentiert, sondern wählen auch kostenintensivere Studiengänge
(siehe Wigger 2004, S. 227).
Die Debatte über Funktion, Wirkungen und technische Details von Studiengebühren
ist seit Jahrzehnten geführt worden – nicht nur draußen in der Welt, sondern auch in
Deutschland. Es gibt kaum ein Argument, das nicht vorgebracht und geprüft wurde. Die
Modelle anderer Länder und deren Erfahrungen sind bekannt. Gleichwohl wird man
nicht sagen können, daß die bildungsökonomischen und hochschulpolitischen Prämissen
und Implikationen einer Gebührenfinanzierung von den davon Betroffenen
verstanden wurden.
Der Beitrag diskutiert das Für und Wider von Studiengebühren unter Effizienz- und
Gerechtigkeitsgesichtspunkten. Er zeigt, daß das die öffentliche Diskussion dominierende Argument der „sozialen Ungerechtigkeit“ von Studiengebühren unzutreffend ist. Der
Beitrag prüft auch bildungsökonomische Argumente für die Steuerfinanzierung des
Hochschulwesens, die nicht verteilungs-, sondern effizienzorientiert sind. Dabei geht es
um die Korrektur von drei Quellen des Marktversagens: positive Externalitäten, nicht
existierende Märkte für Bildungskredite (imperfekte Kapitalmärkte) und fehlende
Möglichkeiten, sich gegen Risiken zu versichern. Hinzu tritt eine vierte Marktversagensquelle,
die als „Kompetenz-Schwierigkeitslücke“ (siehe Heiner 1983) bei Entscheidungen
bezeichnet werden kann. Es zeigt sich, daß Marktversagen in der Tat eine
steuerfinanzierte Subventionierung der Universitäten rechtfertigen kann, aber nicht
einen Zugang zu den Universitäten zum Nulltarif. Der Beitrag befaßt sich auch mit der
Frage, auf welcher Höhe die Studiengebühren festgesetzt werden sollten. Diskutiert
werden als Orientierungsgrößen die Ausbildungsgrenzkosten, die Durchschnittskosten
der Ausbildung und die erwartete Bildungsrendite.
Der Beitrag ist wie folgt aufgebaut:
In Kapitel II wird die Stellung der Universität in der Marktordnung thematisiert.
Kapitel III („Effizienzpolitische Überlegungen“) befaßt sich mit den Begründungen für
eine staatliche Subventionierung von Universitäten. Kapitel IV behandelt
Studiengebühren als Garant sozialer Gerechtigkeit. Dabei wird als conditio sine qua non
für Studiengebühren die Einrichtung eines Darlehenssystems identifiziert, das jedem
Studierenden (unabhängig von seiner oder seiner Eltern Einkommens- und
Vermögenslage) die Möglichkeit einer Kreditfinanzierung der Studiengebühren
garantiert. Dies kann durch Einrichtung einer staatlichen Studienkreditbank geschehen
oder durch Bereitstellung staatlicher Bürgschaften. Die Rückzahlung der Kredite ist
einkommensabhängig zu gestalten (nachgelagerte Studiengebühren). In diesem Kapitel
wird auch die Frage der optimalen Höhe von Studiengebühren behandelt. Die Idee der
Sozialverträglichkeit wird als mit der Logik von Studiengebühren nicht vereinbar
bezeichnet. Kapitel V behandelt die Vor- und Nachteile für die Studierenden.
Kapitel VI beschließt den Beitrag.
|
|
|
|