 |









|
Or search all bepress web pages:
|
|
We welcome your feedback. Please
email your suggestions and ideas to us.
|
|
|
|
 |
|
|
|
|
|
|
 |
 |
 |
|
AUTHOR:
Dieter Schmidtchen
TITLE:
Effizienz als Leitbild der Wettbewerbspolitik: Für einen "more economic approach"
SUGGESTED CITATION:
Dieter Schmidtchen
(2005)
"Effizienz als Leitbild der Wettbewerbspolitik: Für einen "more economic approach"",
German Working Papers in Law and Economics:
Vol. 2005:
Article 3.
http://www.bepress.com/gwp/default/vol2005/iss1/art3
|
|
 |
|
|
ABSTRACT:
Effizienz als Leitbild der Wettbewerbspolitik: Für einen „more economic approach“
Die jüngsten Reformen im Europäischen Wettbewerbsrecht geben Anlaß, sich erneut mit Grundsatzfragen der
Wettbewerbspolitik zu beschäftigen. Unter Rückgriff auf die moderne Wettbewerbstheorie, die Industrie- und
die Neue Institutionenökonomik werden in diesem Paper die Grundlagen eines „more economic approach“ entworfen.
Wettbewerb wird als Parallel- und Austauschprozeß begriffen, in dem Werte (social surplus) geschaffen
und angeeignet werden. Allokative, produktionstechnische und innovative Ineffizienzen sind in diesem Wettbewerbskonzept
Folge einer mangelnden Aneignung von Wertschöpfung. Konkret wird in diesem Paper vorgeschlagen,
daß Wettbewerbsbehörden und Gerichte in allen Verfahren gegen Unternehmen und Unternehmensgruppen
einen überzeugend begründeten Effizienzeinwand als Rechtfertigung für ein in traditioneller Sicht wettbewerbsbeschränkendes
Verhalten zulassen. Der Vorschlag basiert auf einer partialanalytisch interpretierten
Theorie des „second-best“; bei ihr sind „second-best-tradeoffs“ ausschließlich auf den relevanten Markt bezogen.
Um Anschuldigungen zu entkräften, sollten die Beschuldigten zweierlei nachweisen: Erstens, das beanstandete
Verhalten ist eine Reaktion auf ein identifiziertes Marktversagen oder technische oder dynamische (Neuerungen
betreffende) Ineffizienz im relevanten Markt. Zweitens, das beanstandete Verhalten steigert per Saldo die Wohlfahrt.
Die Kartellbehörden hätten zwei Dinge zu prüfen: Erstens, behindert das beanstandete Verhalten in wesentlicher
Weise spätere private oder staatliche Versuche, die Gründe für das Marktversagen, die technische oder dynamische
Ineffizienz zu beseitigen? Zweitens, gibt es weniger stark gegen die Antitrust-Gesetze verstoßende Maßnahmen
zur Erreichung derselben Wohlfahrtssteigerung? Wenn die Unternehmen ihre Argumente überzeugend
dargelegt und die Kartellbehörden die beiden Fragen mit nein beantwortet haben, dann sollte das Verfahren
eingestellt werden. Das Paper diskutiert auch die Vor- und Nachteile eines innermarktlichen „second-best“-
Ansatzes in der Wettbewerbspolitik und zeigt die Vorteile gegenüber einer Wettbewerbspolitik auf, die nur den
Wettbewerb schützen will.
|
|
|
|