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AUTHOR:
André Knoerchen
TITLE:
Deliktische Rückrufpflicht und Versicherung von Rückrufkosten
SUGGESTED CITATION:
André Knoerchen
(2004)
"Deliktische Rückrufpflicht und Versicherung von Rückrufkosten",
German Working Papers in Law and Economics:
Vol. 2004:
Article 6.
http://www.bepress.com/gwp/default/vol2004/iss1/art6
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ABSTRACT:
3Der Produktrückruf ist als haftungsrechtliches Phänomen seit den 70er Jahren ständig
bedeutsamer geworden. Der Grund dafür liegt im Wesentlichen in der zunehmenden
Differenzierung der Fertigungsprozesse, also der fortschreitenden Arbeitsteilung im
Produktionsprozeß und der damit einhergehenden Zunahme von Serienprodukten. Die
Fehleranfälligkeit der Endprodukte ist durch die Zunahme der Verwendung von dezentral
produzierten Komponenten angestiegen. Neben den vielfach aus dem Produktionsprozeß
herrührenden Sicherheitsmängeln kommen allerdings auch Gefahrenquellen für die
Verbrauchersicherheit aus dem Handeln Dritter in Betracht. So haben besonders
Erpressungsversuche durch Lebensmittelvergiftungen Aufmerksamkeit erregt.
Im Rahmen dieses Beitrags werden schwerpunktmäßig die deliktischen Rückrufpflichten
diskutiert. Den zweiten Schwerpunkt bildet die Frage nach den Möglichkeiten und
Modalitäten der Versicherung des mit einem Rückruf verbundenen Kostenrisikos.
Die Notwendigkeit einer versicherungsrechtlichen Lösung des Rückrufkostenrisikos der
Hersteller wird offensichtlich, wenn man sich die möglichen finanziellen Folgen eines
Rückrufs vor Augen führt. Insbesondere in der Automobilindustrie sind die finanziellen
Folgen eines Rückrufs immens. Als Beispiel sei der Produktrückruf von
Bridgestone/Firestone aus dem Jahr 2000 erwähnt. In der bislang größten Rückrufaktion
mußten 14,4 Millionen Off-Road-Reifen ausgetauscht werden, die Ford größtenteils auf dem
Geländewagen Explorer montiert hatte. Die Reifen wurden mit 271 Todesfällen in
Verbindung gebracht. Der Schaden belief sich für Bridgestone auf drei Milliarden Dollar.
Bridgestone schloß daraufhin sein drittgrößtes Werk in den USA und entließ tausende
Mitarbeiter.
Der Beitrag beschränkt sich weitgehend auf die Darstellung der deliktischen
Produktrückrufpflicht. Die strafrechtliche Produktverantwortung wird nur teilweise, im
Rahmen von § 823 II BGB, mitbehandelt. Darüber hinaus wird auf das
Produktsicherheitsgesetz eingegangen, da es starken Einfluß auf die Rückrufverpflichtungen
hat und zu wesentlichen Änderungen in der Deckungsarchitektur der Versicherung von
Rückruffällen hatte. Die Ausführungen zu den Möglichkeiten der Versicherung von
Rückrufkosten beginnen mit den Möglichkeiten im Rahmen der Produkthaftpflichtversicherung.
Der Ersatz von Rückrufkosten als Rettungskosten gemäß der §§ 62, 63
VVG ist in der Literatur vielfach thematisiert worden und wird im Anschluß diskutiert.
Danach wird auf die Versicherung von Rückrufkosten nach dem Rückrufkosten-
Haftpflichtmodell eingegangen. Diesem liegen die Musterbedingungen des GDV zugrunde,
die im Anhang beigefügt sind. Auf die speziellen Regelungen für die KFZ-Branche wird
ebenfalls eingegangen.
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