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AUTHOR:
Dieter Schmidtchen
TITLE:
Recht, Eigentum und Effizienz: Zu F. A. v. Hayeks Verfassung der Freiheit*
SUGGESTED CITATION:
Dieter Schmidtchen
(2004)
"Recht, Eigentum und Effizienz: Zu F. A. v. Hayeks Verfassung der Freiheit*",
German Working Papers in Law and Economics:
Vol. 2004:
Article 33.
http://www.bepress.com/gwp/default/vol2004/iss1/art33
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ABSTRACT:
F. A. von Hayek hat drei Versuche unternommen, die Grundsätze einer liberalen Gesellschaftsordnung
zu formulieren. Die Ergebnisse des ersten Versuches finden sich in
seinem wohl berühmtesten Buch „The Road to Serfdom“ (1944). Hier behandelt er zwar
Probleme, die für die Schaffung und Erhaltung einer Gesellschaft freier Menschen zentral
sind, aber das Buch enthält kein systematisch ausgearbeitetes Konzept der Freiheit.
Ein solches findet sich erstmals in Hayeks zweitem großen Werk „The Constitution of
Liberty“ (1960), welches aber immer noch wichtige Fragen unbeantwortet ließ: „The
first result of the efforts of explaining the nature of an order of freedom was a substantial
book called The Constitution of Liberty (1960) in which I essentially attempted to
restate and make more coherent the doctrines of classical nineteenth century liberalism.
The awareness that such a restatement left certain important questions unanswered led
me then to a further effort to provide my own answers in a work of three volumes entitled
Law, Legislation, and Liberty “ (Hayek 1976: XX).
Die wichtigen, nicht beantworteten Fragen, von denen im obigen Zitat die Rede ist,
hängen mit der unbefriedigenden Definition des Begriffs Freiheit zusammen. In der
Constitution of Liberty [deutsch: Die Verfassung der Freiheit (1971)] wird individuelle
oder persönliche Freiheit definiert als „Zustand, in dem der Mensch nicht dem willkürlichen
Zwang durch den Willen eines anderen oder anderer unterworfen ist“ (Hayek
1971: 14). Der Begriff Zwang wird jedoch ohne Rückgriff auf eine Strukturtheorie des
Rechts zu definieren versucht (siehe auch Hamoway 1978: 287), wodurch große konzeptionelle
Probleme entstehen: „all attempts to define freedom result in hopeless conceptual
muddles without such a theory“ (Hamoway 1978: 287). Hayek hat sich die Kritik
zu Herzen genommen und in der Tat mit der Trilogie Law, Legislation and Liberty
[deutsch: Recht, Gesetz und Freiheit (2003)] die Grundsätze einer Verfassung der Freiheit
formuliert, die von Anfang an in einer Strukturtheorie des Rechts verwurzelt sind.
Der zentrale Abschnitt befindet sich in Band I „Regeln und Ordnung“ und trägt die
Überschrift „Nomos: Das Recht der Freiheit“. Hier legt Hayek dar, daß Recht, Freiheit
und Eigentum eine unteilbare Dreieinigkeit sind (siehe Hayek 2003:110).
In diesem Beitrag soll die Tragfähigkeit einer auf Nomos gestützten Verfassung der
Freiheit überprüft werden. Zu diesem Zweck wird in Abschnitt II zunächst der für Nomos
zentrale Begriff der „protected domain“ erläutert und mit dem Konzept der „compossibility“
von Rechten verknüpft, das Hillel Steiner (1977) entwickelt hat. Es folgen
Implikationen und Erläuterungen des Konzepts von Nomos. Insbesondere wird auf die
Verwandtschaft zur modernen Theorie der Property rights hingewiesen. In Abschnitt III
geht es um die Frage, wie „protected domains“ abzugrenzen sind. Hier muß Hayeks
Idee, daß dazu Regeln gerechten Verhaltens (rules of just conduct) notwendig sind, erläutert
und geprüft werden. In diesem Zusammenhang ist auch das von Hayek vorgeschlagene
Kriterium für die Zuteilung von Property rights, nämlich die Verträglichkeit
mit dem überlieferten Rechtssystem, zu behandeln.
C. C. von Weizsäcker hat in seiner Besprechung zweier Bände aus Hayeks gesammelten
Schriften in ORDO, 54 (2003), eine Vermutung geäußert, die in Abschnitt IV
behandelt werden soll. Er deutet die Möglichkeit an, daß Hayek mit seiner Hinwendung zu einer Strukturtheorie des Rechts in Coasesches Terrain eingedrungen ist. Zwar hat
das Coase-Theorem bei Hayek keine merkbaren Spuren hinterlassen, auch spielt der
Begriff Transaktionskosten bei Hayek eine untergeordnete Rolle (Weizsäcker 2003:
336), aber beide Autoren befassen sich mit der Evolution des Common law, und beide
Autoren sind – bei allen Unterschieden in der Begriffswahl – davon überzeugt, daß das
Recht in Richtung Effizienz evolviert: „Wir können uns fragen: Sprechen Hayek und
Coase in Wirklichkeit nicht einfach über dasselbe?“ (Weizsäcker 2003: 336). Abschnitt
V widmet sich Hayeks Interpretation der Herrschaft des Gesetzes (Rule of Law). Abschnitt
VI beschließt den Beitrag.
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