 |









|
Or search all bepress web pages:
|
|
We welcome your feedback. Please
email your suggestions and ideas to us.
|
|
|
|
 |
|
|
|
|
|
|
 |
 |
 |
|
AUTHOR:
Avery W. Katz
TITLE:
Vertragsrecht im Zeitalter des Internets: Eine ökonomische Perspektive
SUGGESTED CITATION:
Avery W. Katz
(2004)
"Vertragsrecht im Zeitalter des Internets: Eine ökonomische Perspektive",
German Working Papers in Law and Economics:
Vol. 2004:
Article 31.
http://www.bepress.com/gwp/default/vol2004/iss1/art31
|
|
 |
|
|
ABSTRACT:
Einige Autoren sich haben in Bezug auf das derzeitige und antizipierte künftige
Wachstum des elektronischen Geschäftsverkehrs, beispielsweise des Internethandels,
dafür ausgesprochen, die gesetzlichen und ökonomischen Institutionen den
Herausforderungen der neuen Handelstechnologien in gleichem Umfang anzupassen
wie dies in Reaktion auf die technologischen und organisatorischen Erneuerungen des
18. und 19. Jahrhunderts geschah. Andere Autoren äußern sich skeptischer. Sie
argumentieren, dass die neuen Entwicklungen eher als eine Änderung dem Umfang,
nicht der Art nach zu verstehen seien und dass ihnen besser Rechnung getragen werden
könne, indem die bestehenden Institutionen im evolutorischen Sinne ausgeweitet und
modifiziert werden. Im folgenden Artikel wird eine mittlere Position vertreten. Es wird
argumentiert, dass das Wachstum des elektronischen Handels Änderungen in der
relativen Bedeutung unterschiedlicher institutioneller Transaktionskosten reflektiert.
Folglich ist es möglich, dass solche Regelungen, die unter den derzeitigen Bedingungen
optimal oder zumindest angemessen sind, im künftigen Umfeld unangemessen sein
werden. Dieser Aufsatz wird einige Möglichkeiten aufzeigen, wie die Regulierung des
Vertragsrechts im elektronischen Geschäftsverkehr geändert werden muss und bietet
einen ökonomischen Rahmen, wie diese Änderungen bewertet werden können.
Veränderungen der relativen Transaktionskosten können, müssen aber nicht,
eine Anpassung der Gesetze und der Grundsätze des Vertragsrechts notwendig machen.
Zwar sind die Vorschriften des Vertragsrechts in der Regel sog. default rules
(dispositives Recht), von denen Vertragsparteien durch individuelle Vereinbarungen
abweichen können. Die Veränderungen der Rahmenbedingungen müssen aber
zumindest im Rahmen der privatrechtlichen Vereinbarungen berücksichtigt werden.
Die Bedeutung dieser Anpassungsmaßnahmen kommt sowohl in den zunehmenden
Forschungsarbeiten im Bereich des elektronischen Vertragsschlusses zum Ausdruck,
die vornehmlich an praktische Anwender adressiert ist. Sie macht sich aber auch durch
die wachsende Anzahl gesetzlicher Maßnahmen und Gesetzesvorschläge in diesem
Gebiet bemerkbar. Ebenso haben viele Unternehmen Maßnahmen ergriffen, um dem
neuen Geschäftsmodell Rechnung zu tragen. Die Reaktion kann bereits bei den
alltäglichen Transaktionen im Internet, aber auch an den Geschäftspraktiken von
Online-Zeitschriften beobachtet werden, die sich zunehmend mit der Handhabung
elektronischer Geschäfte auseinandersetzen.
Der Titel dieses Aufsatzes verspricht, einen ökonomischen Ansatz zur
Beantwortung der Fragestellung zu geben, welche Art der Anpassung als erforderlich
erachtet wird. Dafür stehen zwei alternative Ansatzpunkte zur Verfügung. Der erste ist
der einer regulativen Sichtweise. Hier wird hinterfragt, welche Vorschriften der Staat
erlassen sollte, um privatrechtliche Verträge zu regeln. Die zweite Perspektive, die ich
vor allem in einigen kürzlich erschienenen Aufsätzen unterstützt habe, konzentriert
sich auf die Planung von Transaktionen (transactional planning). Dabei wird
untersucht, wie private Parteien ihren vertraglichen Freiraum, der ihnen vom öffentlichrechtlichen
Umfeld zugemessen wird, ausnutzen sollten, um den Wert ihrer
Geschäftstransaktionen zu maximieren. In diesem Aufsatz wird der erste Ansatz
diskutiert. Es werden einige Lösungsmöglichkeiten erläutert, wie die Vorschriften und die Regulierung des Vertragsrechts für den elektronischen Geschäftsverkehr geändert
werden könnten und eine ökonomische Analyse geboten, wie diese Anpassungen zu
bewerten sind. Das Ziel liegt nicht darin, einen vollständigen Überblick über die
unterschiedlichen Problembereiche zu geben, die im elektronischen Handel auftreten
können. Vielmehr sollen die charakteristischen Eigenschaften der Transaktionen mit
diesem neuen Medium identifiziert und eine Agenda für künftige Forschungsarbeiten
gegeben werden.
Der Aufsatz ist wie folgt gegliedert: Im zweiten Abschnitt werden die
Eigenschaften der Vertragsfreiheit diskutiert und untersucht, welche formellen und
materiellen Vorschriften zur Begrenzung von Vertragsvereinbarungen im
elektronischen Umfeld notwendig sind. Der dritte Abschnitt diskutiert die
ökonomischen Probleme, die aufgrund der Vertragsgestaltung und
Vertragsinterpretation entstehen. Es wird der Frage nachgegangen, ob im
elektronischen Geschäftsverkehr die gleichen Risiken zu erwarten sind wie die, die im
derzeitigen System bei vorvertraglichem Verhalten und bei Vertragsverhandlungen
auftreten. Schließlich wird im vierten Abschnitt aufgezeigt, wie die Ergebnisse der
Diskussion der vorherigen Abschnitte auf weitere vertragliche Fragestellungen
übertragen werden können, wie beispielsweise auf die Frage der Sanktionen bei
Vertragsbruch. Darüber hinaus werden die Implikationen der ökonomischen
Betrachtungsweise des Vertragsrechts mit denen der nicht-ökonomischen Perspektive
verglichen und allgemeine Schlussfolgerungen getroffen.
Ein letzter Kommentar erscheint hinsichtlich der Reichweite des Artikels
angemessen zu sein: In diesem Aufsatz liegt das Augenmerk auf dem materiellen
Recht, weniger auf dem prozeduralen Recht oder der Frage nach der Gerichtsbarkeit.
Folglich werde ich untersuchen, ob und wie Verträge reguliert werden sollten, nicht
aber, welche öffentlich-rechtlichen Institutionen für deren Kontrolle verantwortlich sein
sollten. Ich werde somit weder Fragen der Rechtswahl und der Gerichtsbarkeit noch
Fragen des Internationalen Privatrechts u.dgl. diskutieren. Diese werden lediglich dann
berücksichtigt, wenn sie Risiken betreffen, die vertraglich geregelt werde können.
Darüber hinaus werden sich meine Beispiele auf das US-amerikanische Recht konzentrieren, da mein Forschungsschwerpunkt nicht im internationalen Recht bzw. in
der Rechtsvergleichung liegt. Die Untersuchung soll aber einen konzeptionellen
Rahmen entwickeln, so dass Leser, die mit anderen Rechtssystemen vertraut sind, die
Ergebnisse auf die dort bestehenden Probleme anwenden können.
|
|
|
|