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German Working Papers in Law and Economics
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Volume 2000

AUTHOR:
Michael Adams

TITLE:
Reform des Kostenersatzrechts bei Aktionärsklagen mit Drittwirkung

SUGGESTED CITATION:
Michael Adams (2001) "Reform des Kostenersatzrechts bei Aktionärsklagen mit Drittwirkung ", German Working Papers in Law and Economics: Vol. 2000: Article 3.
http://www.bepress.com/gwp/default/vol2000/iss1/art3


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ABSTRACT:

Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen dienen dem Schutz von Minderheitsgesellschaftern vor Entscheidungen der Unternehmensverwaltung und der Aktionärsmehrheit.

Solche Klagen besitzen Drittwirkung (externe Effekte), da ihre Ergebnisse nicht nur unter den prozessierenden Parteien wirken, sondern für alle Aktionäre gelten (§ 284 I S. 1 AktG, § 147 III AktG). Nachdem die Möglichkeit erpresserischer Anfechtungsklagen von Minderheits-aktionären gegen Unternehmen aufgrund der Baum’schen Gesetzesvorschläge sinnlos geworden sein werden, verbleibt das Problem sicherzustellen, daß die wünschenswerten, zur Kontrolle von Aktionärsmehrheit und Verwaltung notwendigen Anfechtungs- und Verfolgungsklagen auch tatsächlich in gewünschtem Umfang erhoben werden.

Es wird gezeigt, daß die Kostenersatzregeln hierfür von entscheidender Bedeutung sind. Die Analyse zeigt, daß der Vorschlag, bei einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage die Kläger auch bei verlorenen, aber nicht mutwillig angestrengten Prozessen von den Prozeßkosten zu entlasten und für das Verfolgungsrecht ein Zulassungsverfahren mit verbindlicher Kostenentscheidung vorzusehen, sinnvoll, aber nicht hinreichend ist. Zusätzlich sollte die Möglichkeit eingeführt werden, daß der Kläger auf seinen Antrag hin für den Fall seines Obsiegens einen verdoppelten Gewinn zugesprochen erhält, im Falle seiner Niederlage jedoch eine Kostenvervielfältigung zu tragen hat.

Erst durch die so verstärkten Anreize zur Klageerhebung können die Klagerechte der Aktionäre ihre wichtige Rolle bei der Kontrolle der Unternehmensverwaltung und Aktionärsmehrheit wahrnehmen.




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